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Leistungen » Kursangebote » Qualifizierung in Kurzarbeit
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„Einsatz für die Arbeit“

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Mit der Förderung von Qualifizierung während der Kurzarbeit unterstützt die
Bundesagentur für Arbeit Unternehmen darin, die konjunkturelle Krise für die
berufliche Weiterbildung zu nutzen. Das heißt: Die Bundesagentur für Arbeit
übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit sowie die
gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen.
Mit zusätzlich durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten
Mitteln werden bis Ende 2010 gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ohne Berufsabschluss ebenso gefördert wie Beschäftigte, die bereits
mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss
haben. Diesen können sie in der Weiterbildung erwerben oder sich dafür
teilqualifizieren lassen. Die Agentur für Arbeit erstattet dabei die kompletten
Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Aber auch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem
gelernten Beruf arbeiten, erhalten Fortbildungen, in denen sie berufsbezogenes
Wissen erlernen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Qualifikationen zu erwerben,
die sie auch in anderen Berufsfeldern auf dem Arbeitsmarkt einsetzen können, so
beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse. |
QUALIFIZIERUNG IN KURZARBEIT
Wer wird gefördert?
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Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/
-innen
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Arbeitnehmer/ - innen ohne Berufsabschluss
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Arbeitnehmer/ -innen, die mindestens vier Jahre einer
Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss
haben |
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Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/
-innen
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Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
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Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/
-innen
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Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
oder die Arbeitnehmer/ -innen hierfür teilqualifizieren
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Alle Maßnahmen müssen für die Weiterbildungsförderung nach
dem SGB III zugelassen sein |
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Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/
-innen
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Maßnahmen, die den Arbeitnehmern/ -innen Kenntnisse
vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen
können
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Maßnahmen, die den Arbeitnehmern/ -innen
arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln |
In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet?
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Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/
-innen
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Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/
-innen
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Was wir für Sie tun?

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Wir bieten für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter Bildung und Beratung
aus einer Hand.
Wir erstellen mit Ihnen einen Zeitplan, in dem Ihre betrieblichen
Anforderungen berücksichtigt werden.
Wir prüfen die Finanzierungsmöglichkeiten, bei denen Sie durch
unsere Zertifizierung entscheidende Vorteile haben, denn Lehrgänge, die
förderfähig sind, müssen zertifiziert sein.
Für Rückfragen stehen in der Umweltservice GmbH, Freiberg zur
Verfügung Ingrid Nitsche Telefon:
03731 16110-10 Telefax: 03731 16110-32 E-Mail:
info@umweltservice-freiberg.de |
Förderprogramme
| Programm |
FbW während Kurzarbeit |
ESF-BA-Programm |
WeGebAu |
| Grund des Arbeitsausfalls |
konjunkturell / saisonal |
konjunkturell / saisonal |
weiterbildungsbedingt |
| Personengruppe |
gering qualifizierter Kurzarbeiter |
nicht gering qualifizierter Kurzarbeiter |
Ältere in KMU und gering qualifizierte
Arbeitnehmer |
| Förderung mit Förderhöhe |
Weiterbildungskosten 100% |
Lehrgangskosten 25 - 80 % |
Weiterbildungskosten, Arbeitentgeltzuschuss
(Geringqualifizierte) bis zu 100 % |
| Qualifizierung nach AZWV zugelassen im / außerhalb des
Betriebes |
ja, außerhalb |
ja, Ausnahmen möglich beides |
ja, je nach
Fallgestaltung | Quelle: Bundesagentur
für Arbeit
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