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Umweltservice GmbH
Am St. Niclas Schacht 13
09599 Freiberg
Telefon: 03731 16110-10
Telefax: 03731 16110-32
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Informationen für Arbeitgeber zum Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit

Fördermöglichkeit für Arbeitnehmer

Seit 2006 gibt es von der Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU Subventionen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer in Unternehmen. Die gering qualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten auf der Grundlage des § 77Abs. 2 SGB III.

§ 77 SGB III - Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist.
 
Der Arbeitgeber, der seinen gering qualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
§ 235c SGB III - Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern, bei denen die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozial- versicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet.
 
Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen nach § 417 SGB III die Lehrgangskosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. den Kosten zu einer auswärtigen Unterbringung.
§ 417 SGB III - Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt,
4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
5. der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach den §§ 84 und 85 zugelassen sind und
6. die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2010 begonnen hat.
 

Förderfähiger Personenkreis

Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:
  1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die entweder keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Hier können die Maßnahmekosten und ein Teil der Lohnkosten für den Arbeitgeber erstattet werden.
  2. Mitarbeiter, die mindestens 45 Jahre alt und in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches weniger als 250 Mitarbeiter in der betroffenen Niederlassung beschäftigt. Hier spielt die mitgebrachte Qualifikation keine Rolle. Es kann aber hier kein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zu dem förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

Einzuleitende Schritte

  1. Zu qualifizierende Mitarbeiter auswählen
  2. Mit dem / der Unternehmensbeauftragten der zuständigen Arbeitsagentur (ist abhängig vom Sitz des Unternehmens) absprechen, wer den Bildungsgutschein ausreicht und welche konkrete Förderung gewährt wird
  3. Bildungsgutschein zur Umweltservice GmbH, Freiberg schicken


Für Rückfragen stehen in der Umweltservice GmbH, Freiberg zur Verfügung

Ingrid Nitsche
Telefon: 03731 16110-10
Telefax: 03731 16110-32
E-Mail:  info@umweltservice-freiberg.de

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