Umweltservice GmbH, Freiberg, 16.01.2012
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Qualifizierung in Kurzarbeit


„Einsatz für die Arbeit“


Mit der Förderung von Qualifizierung während der Kurzarbeit unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen darin, die konjunkturelle Krise für die berufliche Weiterbildung zu nutzen. Das heißt: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen.

Mit zusätzlich durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Mitteln werden bis Ende 2010 gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Berufsabschluss ebenso gefördert wie Beschäftigte, die bereits mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben. Diesen können sie in der Weiterbildung erwerben oder sich dafür teilqualifizieren lassen. Die Agentur für Arbeit erstattet dabei die kompletten Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Aber auch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem gelernten Beruf arbeiten, erhalten Fortbildungen, in denen sie berufsbezogenes Wissen erlernen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Qualifikationen zu erwerben, die sie auch in anderen Berufsfeldern auf dem Arbeitsmarkt einsetzen können, so beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse.

QUALIFIZIERUNG IN KURZARBEIT

Wer wird gefördert?

Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/ -innen
  • Arbeitnehmer/ - innen ohne Berufsabschluss
  • Arbeitnehmer/ -innen, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben
Weiterbildung qualifizierter
Mitarbeiter/ -innen
  • Arbeitnehmer/ -innen mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen
 

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/ -innen
  • Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder die Arbeitnehmer/ -innen hierfür teilqualifizieren
  • Alle Maßnahmen müssen für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassen sein
Weiterbildung qualifizierter
Mitarbeiter/ -innen
  • Maßnahmen, die den Arbeitnehmern/ -innen Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können
  • Maßnahmen, die den Arbeitnehmern/ -innen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln
 

In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet?

Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/ -innen
  • Die Agentur für Arbeit erstattet die vollen Lehrgangskosten
  • Es wird ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinder- Betreuungskosten gezahlt
Weiterbildung qualifizierter
Mitarbeiter/ -innen
  • Die Agentur für Arbeit erstattet 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers
 

Was wir für Sie tun?


Wir bieten für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter Bildung und Beratung aus einer Hand.

Wir erstellen mit Ihnen einen Zeitplan,
in dem Ihre betrieblichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Wir prüfen die Finanzierungsmöglichkeiten,
bei denen Sie durch unsere Zertifizierung entscheidende Vorteile haben, denn Lehrgänge, die förderfähig sind, müssen zertifiziert sein.

Für Rückfragen stehen in der Umweltservice GmbH, Freiberg zur Verfügung
Ingrid Nitsche
Telefon: 03731 16110-10
Telefax: 03731 16110-32
E-Mail:  info@umweltservice-freiberg.de

Förderprogramme

Programm FbW während Kurzarbeit ESF-BA-Programm WeGebAu
Grund des Arbeitsausfalls konjunkturell / saisonal konjunkturell / saisonal weiterbildungsbedingt
Personengruppe gering qualifizierter Kurzarbeiter nicht gering qualifizierter Kurzarbeiter Ältere in KMU
und gering qualifizierte Arbeitnehmer
Förderung mit Förderhöhe Weiterbildungskosten 100% Lehrgangskosten
25 - 80 %
Weiterbildungskosten, Arbeitentgeltzuschuss (Geringqualifizierte) bis zu 100 %
Qualifizierung nach AZWV zugelassen im / außerhalb des Betriebes ja,
außerhalb
ja, Ausnahmen möglich
beides
ja,
je nach Fallgestaltung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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© 2012 Umweltservice GmbH, Freiberg - Letzte Aktualisierung: 16.01.2012